Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erklärungen gemäß § 5 Florian Lokocz, Dornierstr. 14, 82110 Germering
Steuernummer: 117/246/21548
USt-ID: DE360474355
E-Mail: kontakt@adcuracy.de
Verantwortlich für die folgenden Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Florian Lokocz
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Florian Lokocz
Stand: 11.02.2026
§1 Geltungsbereich, Begriffe, Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Florian Lokocz, Dornierstr. 14, 82110 Germering („ANBIETER") und dem Empfänger der Leistungen („KUNDE"; beide zusammen „PARTEIEN"), insbesondere für Verträge über Suchmaschinenoptimierung (SEO), Webdesign und Webentwicklung, Fotografie und Videografie, Social-Media-Betreuung, CRM-Einrichtung, Unternehmensberatung, Mitarbeitergewinnung, Neukundengewinnung sowie Online- und Performance-Marketing („Leistungen"). Sie gelten auch für alle künftigen Leistungsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
(2) Der ANBIETER schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der KUNDE, die Leistungen zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken in Anspruch zu nehmen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
(3) Abweichende Bedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt ihnen in Textform zu. Dies gilt auch, wenn der ANBIETER in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos leistet.
(4) Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache (insbesondere dem Angebot) sowie aus diesen Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen gehen vor (§ 305b BGB). Maßgeblich ist die vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung dieser Bedingungen.
(5) Die Darstellung der Leistungen auf Webseiten, in sozialen Netzwerken oder in Werbung ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen der PARTEIEN zustande; er kann fernmündlich, in Textform oder schriftlich geschlossen werden.
(6) Eine Aufzeichnung von Telefonaten oder Videokonferenzen erfolgt nur, wenn alle Teilnehmer zuvor eingewilligt haben. Die Einwilligung ist freiwillig, wird dokumentiert und kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden; auf Vertragsschluss und Leistungserbringung hat dies keinen Einfluss.
(7) Der KUNDE gibt Zugangsdaten, Materialien und Links, die er im Rahmen des Vertrags erhält, nicht an Dritte weiter. Ausgenommen sind Personen, die für ihn mit der Vertragsdurchführung befasst und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(8) „Textform" ist die Textform nach § 126b BGB; E-Mail genügt. Das generische Maskulinum dient allein der sprachlichen Vereinfachung.
§2 Leistungen, Leistungsbestimmung, Subunternehmer
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache, insbesondere aus Angebot und Leistungsbeschreibung.
(2) Soweit nicht in Textform abweichend vereinbart, schuldet der ANBIETER Dienstleistungen, nicht die Herstellung eines Werks. Werkvertragsrecht gilt für Leistungen nach § 4 (Webdesign und Webentwicklung) sowie, soweit individuell vereinbart, für weitere Leistungen.
(3) Ein konkreter quantitativer oder wirtschaftlicher Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet — insbesondere keine bestimmte Anzahl an Leads, Anfragen, Bewerbungen, Mitarbeitern, Neukunden, Reichweiten, Platzierungen oder Umsätzen. Der ANBIETER kann den Erfolg von Maßnahmen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren.
(4) Art und Weise der Leistungserbringung innerhalb des vereinbarten Umfangs bestimmt der ANBIETER nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des KUNDEN. Eine Änderung von Leistungsumfang oder Vergütung ist damit nicht verbunden.
(5) Der ANBIETER darf Subunternehmer einsetzen; er bleibt für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich und verpflichtet Dritte in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit. Termine führt er digital durch, soweit die Leistung keine Anwesenheit vor Ort erfordert.
(6) Der ANBIETER darf Systeme künstlicher Intelligenz einsetzen und prüft mit verkehrsüblicher Sorgfalt, dass so erstellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen; eine weitergehende Gewähr wird nicht übernommen. Vertrauliche oder personenbezogene Daten des KUNDEN gibt der ANBIETER nicht in Systeme ein, die diese zu Trainingszwecken verwenden.
§3 Besondere Bestimmungen zu einzelnen Leistungsbereichen
Online- und Performance-Marketing, Social Media
(1) Beauftragt der KUNDE Aktivitäten über seine Accounts und in seinem Namen (z. B. Werbeanzeigen, Postings), erteilt er dem ANBIETER insoweit Vollmacht. Sie ist auf die vereinbarten Leistungen beschränkt und endet mit dem Vertrag.
(2) Der KUNDE bestimmt das Werbebudget, das zusätzlich zur Vergütung anfällt, und trägt sämtliche Werbekosten. Diese werden, soweit nicht anders vereinbart, unmittelbar zwischen dem KUNDEN und der Plattform abgerechnet.
(3) Plattformen können Kampagnen ohne Angabe von Gründen aussetzen sowie Accounts, Werbekonten oder Business Manager sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss; sein Vergütungsanspruch bleibt unberührt, es sei denn, die Maßnahme beruht auf einem von ihm zu vertretenden Richtlinienverstoß. Gleiches gilt für Verfügbarkeit, Reichweite, Algorithmen und das Verhalten Dritter (z. B. Kommentare, Bewertungen).
(4) Inhalte werden, soweit nicht anders vereinbart, vor Veröffentlichung mit dem KUNDEN abgestimmt oder in seinem Namen veröffentlicht. Berichte und Reports stellt der ANBIETER auf Anfrage bereit.
Mitarbeitergewinnung
(5) Der ANBIETER schuldet Konzeption, Schaltung und Betreuung entsprechender Kampagnen sowie, soweit vereinbart, die Vorqualifizierung von Bewerbungen. Auswahl, Ansprache und Einstellung von Bewerbern sowie die Einhaltung arbeits-, gleichbehandlungs- und datenschutzrechtlicher Vorgaben obliegen ausschließlich dem KUNDEN. Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung sind nicht Vertragsgegenstand.
Suchmaschinenoptimierung
(6) Der ANBIETER erbringt Leistungen mit dem Ziel, die Sichtbarkeit des KUNDEN zu verbessern. Die Wirksamkeit hängt maßgeblich von Algorithmen und Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber ab, auf die der ANBIETER keinen Einfluss hat; hierauf beruhende Ranking-Schwankungen fallen nicht in seinen Verantwortungsbereich. Nimmt der KUNDE oder ein von ihm beauftragter Dritter ohne Abstimmung Änderungen an der Webseite vor, haftet der ANBIETER nicht für die Folgen.
CRM-Einrichtung
(7) Der ANBIETER schuldet die fachgerechte Einrichtung, Konfiguration oder Anbindung gemäß individueller Absprache. Lizenz- und laufende Softwarekosten der eingesetzten Dritt-Software trägt der KUNDE unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter (§ 7 Abs. 4). Für die Sicherung seiner Daten vor Beginn von Einrichtungs- und Migrationsarbeiten ist der KUNDE selbst verantwortlich.
Unternehmensberatung
(8) Der ANBIETER schuldet eine sorgfältige Beratungsdienstleistung, nicht den Eintritt eines wirtschaftlichen Erfolgs. Beratung, die einer gesetzlichen Erlaubnis bedarf (insbesondere nach RDG oder StBerG), ist nicht Vertragsgegenstand. Über die Umsetzung der Empfehlungen entscheidet der KUNDE eigenverantwortlich.
§4 Webdesign und Webentwicklung
(1) Soweit der ANBIETER die Erstellung, Gestaltung oder Programmierung einer Webseite oder Webanwendung schuldet, gilt Werkvertragsrecht. Leistungs- und Funktionsumfang ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Soweit nicht anders vereinbart, ist eine Korrekturschleife enthalten; weitere Änderungen werden gesondert vergütet.
(2) Für den vollumfänglichen Betrieb der Webseite ist ein Softwarepaket (z. B. Hosting, Lizenzen, Wartung, Sicherheitsupdates) erforderlich. Der KUNDE wählt zwischen dem vom ANBIETER bereitgestellten Paket — Leistungsinhalt, Laufzeit und Vergütung nach individueller Vereinbarung, kleinste Ausführung ab 59,00 EUR netto monatlich im Voraus — und der Überführung auf ein eigenes Hosting auf eigene Kosten. Der ANBIETER weist vor Vertragsschluss gesondert auf Preis und Laufzeit des gewählten Pakets hin; eine Mindestlaufzeit gilt nur bei individueller Vereinbarung. Ohne aktives Paket oder eigene Hosting-Umgebung kann der ANBIETER den vollumfänglichen Betrieb nicht gewährleisten.
(3) Vor Ablauf eines Softwarepakets weist der ANBIETER rechtzeitig auf die Folgen einer Nichtverlängerung hin und stellt die zur Überführung erforderlichen Daten bereit (§ 11).
(4) Setzt der ANBIETER Open-Source- oder Dritt-Software ein, gelten ergänzend deren Lizenzbedingungen; er informiert den KUNDEN auf Anfrage über die eingesetzten Komponenten.
§5 Fotografie und Videografie
(1) Die inhaltliche Abstimmung erfolgt in der Regel vorab. Das Letztentscheidungsrecht zur konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung (z. B. Belichtung, Bildkomposition) liegt beim ANBIETER. Zur geschuldeten Leistung gehören die Nachbearbeitung nach gängigem Stand der Technik sowie eine Korrekturschleife; weitere Änderungen sind kostenpflichtig.
(2) Der KUNDE erscheint pünktlich zum Aufnahmetermin und zeigt Verspätungen unverzüglich an. Von ihm verschuldete Mehrkosten trägt er.
(3) Bei Absage innerhalb von 72 Stunden vor dem Termin erstattet der KUNDE die entstandenen Kosten, mindestens 25 % der vereinbarten Vergütung; bei Absage innerhalb von 24 Stunden 50 %. Nicht mehr stornierbare Reise- und Hotelkosten trägt er zusätzlich. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem ANBIETER der Nachweis eines höheren Schadens.
(4) Nach Abschluss der Leistungen steht die finale Bildauswahl digital zum Download bereit. Unbearbeitetes Rohmaterial ist nicht Gegenstand der Rechteübertragung nach § 6; es kann für einen Aufpreis von 50 % der vereinbarten Vergütung zur uneingeschränkten Nutzung erworben werden.
(5) Der KUNDE stellt sicher, dass für abgebildete Personen aus seiner Sphäre die erforderlichen Einwilligungen vorliegen (§ 9 Abs. 2).
§6 Nutzungsrechte, Urheberrecht, Marken
(1) Alle vom ANBIETER bereitgestellten Inhalte (z. B. Konzepte, Designs, Texte, Bild- und Videomaterial, Skripte, Templates, Datenbanken) sind, soweit sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen, urheberrechtlich geschützt. Jede Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Vergütungsansprüche. Bis dahin verbleiben alle Rechte beim ANBIETER, der dem KUNDEN die vertragsgemäße Nutzung widerruflich gestattet.
(2) Der KUNDE erhält an den speziell für ihn erstellten Inhalten — insbesondere Kampagnen-Creatives, Texten, final bearbeiteten Aufnahmen sowie den Werkleistungen der Webentwicklung — ein einfaches, räumlich und inhaltlich unbeschränktes sowie zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke, das er auch durch von ihm beauftragte Dienstleister ausüben lassen darf. Nicht umfasst sind der isolierte Weiterverkauf, die Unterlizenzierung an Dritte zu deren eigenen Zwecken sowie die Weitergabe von Lizenzen an Dritt-Software oder Stockmaterial; insoweit gelten die Bedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
(3) Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, seine Marken, Logos, Namen und geschäftlichen Kennzeichen zum Zweck der Leistungserbringung zu nutzen. Die Nutzung zu Werbezwecken richtet sich nach § 14.
(4) An rein maschinell erzeugten Inhalten kann nach derzeitiger Rechtslage kein Urheberrechtsschutz entstehen; der ANBIETER kann insoweit keine ausschließlichen Rechte einräumen. Die Nutzungsbefugnis nach Absatz 2 bleibt unberührt.
(5) Vorbestehendes Know-how des ANBIETERS — allgemeine Methoden, Vorlagen, Werkzeuge und wiederverwendbare Komponenten — bleibt von der Rechteeinräumung unberührt und darf auch für andere Kunden genutzt werden.
§7 Vergütung, Nebenkosten, Preisanpassung
(1) Es gilt die bei Vertragsschluss nach Angebot geltende Vergütung, hilfsweise die geltende Preisliste. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von sieben (7) Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Ratenzahlung fällt die erste Rate mit Vertragsschluss an, die weiteren monatlich im Voraus.
(3) Eine vereinbarte Einrichtungs- bzw. Setup-Gebühr fällt nur einmalig an; bei Verlängerung desselben Pakets entsteht sie nicht erneut.
(4) Nebenkosten: Werbebudgets, Software-, Lizenz- und Druckkosten sowie sonstige bei Dritten anfallende Kosten trägt der KUNDE; sie werden, soweit nicht anders vereinbart, unmittelbar zwischen ihm und dem Dritten abgerechnet. Reisekosten (insbesondere Beförderung, Übernachtung und Verpflegung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, trägt ebenfalls der KUNDE; sie sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst und werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Reisen ab einer Entfernung von 100 km werden vorab abgestimmt.
(5) Die Vergütungspflicht besteht in voller Höhe auch dann, wenn der KUNDE eine vorübergehende Unterbrechung der Leistungen anweist oder eine Unterbrechung aus anderen, nicht vom ANBIETER zu vertretenden Gründen notwendig wird.
(6) Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht; §§ 320, 641 Abs. 3 BGB bleiben unberührt.
(7) Preisanpassung: Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten darf der ANBIETER die laufende Vergütung an die Entwicklung seiner Kosten (insbesondere Personal-, Lizenz-, Hosting- und Energiekosten) anpassen — frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal jährlich. Kostensenkungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen. Die Anpassung wird mindestens sechs (6) Wochen vorher in Textform mitgeteilt. Übersteigt die Erhöhung 5 %, kann der KUNDE den Vertrag bis zum Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§8 Zahlungsabwicklung, Rechnung, Verzug
(1) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister GoCardless; dies gilt für Einmalzahlungen wie für Ratenzahlungen. Der KUNDE erteilt das Mandat elektronisch über den vom ANBIETER bereitgestellten Prozess innerhalb von sieben (7) Tagen nach Vertragsschluss. Das Mandat gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung. Der Einzug wird mindestens einen Tag vorher angekündigt.
(2) Zur Abwicklung übermittelt der ANBIETER die erforderlichen Zahlungs- und Stammdaten an GoCardless. Für Überziehungs- oder Rücklastschriftkosten der Bank des KUNDEN ist der ANBIETER nicht verantwortlich, es sei denn, er hat die Rücklastschrift zu vertreten.
(3) Rechnungen stellt der ANBIETER nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 14 UStG, elektronisch aus. Der KUNDE stimmt der elektronischen Übermittlung einschließlich strukturierter E-Rechnungsformate zu und hält die erforderlichen technischen Voraussetzungen bereit.
(4) Fristen zur Leistungserbringung beginnen nicht, bevor die vereinbarte (Vorab-)Vergütung vollständig beglichen und die notwendigen Mitwirkungshandlungen erbracht sind. Bei Zahlungsverzug darf der ANBIETER weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückstellen; er weist den KUNDEN zuvor in Textform darauf hin.
(5) Im Verzugsfall schuldet der KUNDE Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(6) Ist der KUNDE bei vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug und verstreicht eine angemessene Nachfrist erfolglos, liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung vor. Der ANBIETER kann in diesem Fall die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällige Vergütung als Schadensersatz verlangen; er muss sich anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§9 Mitwirkung des KUNDEN, Verantwortlichkeit für Inhalte, Abnahme
(1) Der KUNDE stellt sicher, dass dem ANBIETER jederzeit alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien zur Verfügung stehen, und erbringt Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern unverzüglich. Er benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und dessen Vertretung und hält die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Leistungen bereit. Ist der ANBIETER aus Gründen aus der Sphäre des KUNDEN an der Leistungserbringung gehindert, bleibt sein Vergütungsanspruch unberührt.
(2) Der KUNDE ist für alle von ihm beigestellten oder freigegebenen Inhalte und Webseiten verantwortlich und gewährleistet, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz- und Datenschutzrecht). Der ANBIETER ist zu einer Prüfung nicht verpflichtet. Der KUNDE stellt ihn von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums oder der Verwendung unzulässiger Inhalte frei; dies gilt nicht, soweit der ANBIETER die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(3) Abnahme bei Werkleistungen: Der ANBIETER kann nach Abschluss einer Teilleistung die Abnahme verlangen. Erklärt sich der KUNDE auf Aufforderung nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen in Textform und rügt keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen; der ANBIETER weist in der Aufforderung gesondert auf die Bedeutung des Schweigens hin. § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Werden wesentliche Mängel fristgerecht angezeigt, beseitigt der ANBIETER diese in angemessener Frist; die Abnahmefrist beginnt danach neu.
§10 Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung
(1) Der Vertrag ist für die vereinbarte Erstlaufzeit fest geschlossen; eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Kündigungsrecht des KUNDEN nach § 648 BGB bei Werkleistungen sowie das Recht beider PARTEIEN zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
(2) Die Laufzeit beginnt mit dem im Angebot vereinbarten Startzeitpunkt, unabhängig vom Beginn der Ausspielung etwaiger Werbeanzeigen. Die Fälligkeit einer Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
(3) Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf (12) Monate, höchstens jedoch um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn er nicht 30 Tage vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Kündigungen sind an kontakt@adcuracy.de zu senden.
(4) Bucht der KUNDE während der Laufzeit Leistungen hinzu, entsteht kein zusätzliches Vertragsverhältnis; der bestehende Vertrag ändert sich mit einheitlicher Laufzeit, die sich um die neu vereinbarte Laufzeit ab Ablauf der bisherigen verlängert. Der ANBIETER weist vor der Zubuchung in Textform auf diese Folge hin.
(5) Bei einer vom KUNDEN zu vertretenden vorzeitigen Beendigung bleibt der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen unberührt; dem KUNDEN bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§11 Beendigung: Zugänge, Daten, Arbeitsergebnisse
(1) Accounts, Werbekonten, Business Manager, Domains und Profile, die auf den Namen oder für Rechnung des KUNDEN geführt werden, stehen dem KUNDEN zu; der ANBIETER erhält daran nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte.
(2) Hat der ANBIETER Accounts im Auftrag des KUNDEN neu angelegt, überträgt er die Inhaber- bzw. Administrationsrechte innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Vertragsende, soweit die jeweilige Plattform dies zulässt.
(3) Auf Anforderung des KUNDEN, die innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende zu erfolgen hat, stellt der ANBIETER die erstellten Arbeitsergebnisse und die den KUNDEN betreffenden Daten einmalig in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Weitergehender Aufwand, insbesondere Migrationsunterstützung oder Sonderformate, wird nach Aufwand vergütet.
(4) Die Ansprüche nach den Absätzen 2 und 3 bestehen, sobald der KUNDE sämtliche fälligen Vergütungsansprüche erfüllt hat (§ 6 Abs. 1). Nach Ablauf der Frist nach Absatz 3 darf der ANBIETER die Daten löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; er weist zuvor in Textform darauf hin. Eigene Zugänge zu Systemen des KUNDEN gibt der ANBIETER zurück oder deaktiviert sie.
§12 Haftung, höhere Gewalt
(1) Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
(2) Unbeschränkt haftet der ANBIETER für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des ANBIETERS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso unbeschränkt haftet er für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Nichteinhaltung einer Garantie oder zugesicherten Eigenschaft, wegen arglistig verschwiegener Mängel sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der ANBIETER begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des ANBIETERS ausgeschlossen.
(5) Für Datenverlust haftet der ANBIETER nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den KUNDEN zur Wiederherstellung angefallen wäre.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des ANBIETERS. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des KUNDEN ist damit nicht verbunden.
(7) Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt, die der ANBIETER nicht zu vertreten hat (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen, Cyberangriffe, behördliche Anordnungen, Streiks, großflächige Ausfälle von Strom-, Internet- oder Plattforminfrastruktur), berechtigen ihn, die Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben; er informiert den KUNDEN unverzüglich in Textform. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil in Textform kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§13 Datenschutz, Geheimhaltung, Abwerbeverbot
(1) Der ANBIETER verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses und nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung.
(2) Verarbeitet der ANBIETER personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN, schließen die PARTEIEN vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern richtet sich nach diesem Vertrag.
(3) Die PARTEIEN behandeln nicht offenkundige Informationen und Unterlagen aus dem Bereich der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Pflicht besteht drei (3) Jahre über das Vertragsende hinaus fort; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt sie unbegrenzt fort, solange der Geheimnischarakter besteht.
(4) Während der Vertragslaufzeit und zwölf (12) Monate danach werben die PARTEIEN mit der Vertragsdurchführung befasste Mitarbeiter der jeweils anderen Partei nicht gezielt ab. Bewerbungen auf allgemeine, nicht gezielt gerichtete Stellenausschreibungen bleiben zulässig.
§14 Referenznennung, Auswertung von Kampagnendaten
(1) Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz nennen. Dies umfasst die Nennung geschützter Marken, Bezeichnungen und Logos sowie die Nutzung von Bewertungen und im Rahmen der Leistungen erstellter Inhalte zur Eigenwerbung. Eine Pflicht zur Nennung besteht nicht.
(2) Der ANBIETER darf Kampagnendaten in aggregierter Form erheben und zur Verbesserung seiner Leistungen sowie zu Benchmark- und Marktanalysen auswerten. Eine Veröffentlichung erfolgt nur in einer Form, die keine Rückschlüsse auf den KUNDEN zulässt. Konditionen, Budgets, Strategien und nicht veröffentlichte Leistungsergebnisse werden nicht offengelegt; § 13 Abs. 3 bleibt unberührt.
(3) Der KUNDE kann der Nutzung nach Absatz 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Der ANBIETER beendet die Nutzung innerhalb angemessener Frist, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist — soweit der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — München. Der ANBIETER darf seine Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des KUNDEN geltend machen.
(3) Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen, die die PARTEIEN in Textform vereinbaren, gehen diesen Bedingungen vor (§ 1 Abs. 4).
(4) Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften; Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
(5) Der ANBIETER darf diese Bedingungen bei laufenden Verträgen ändern, wenn ein sachlicher Grund vorliegt — insbesondere Änderungen der Gesetzeslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, behördliche Anordnungen, geänderte technische oder marktbedingte Rahmenbedingungen oder die Schließung von Regelungslücken. Änderungen des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung sind ausgeschlossen; Preisanpassungen richten sich allein nach § 7 Abs. 7. Der ANBIETER teilt die Änderung mindestens sechs (6) Wochen vorher in Textform unter Hervorhebung der betroffenen Klauseln mit und weist gesondert auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Schweigens hin. Widerspricht der KUNDE nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Bei Widerspruch wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; der ANBIETER darf ihn zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin kündigen.